Previous Page  14 / 24 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 14 / 24 Next Page
Page Background

Arbeitsmarkt

Februar 2016

Seite 14

Wir suchen Lehrlinge

Der direkte Draht in unsere Redaktion: Tel.: 06216 / 7560

stetige

Ferialarbeitnehmer

oder Ferialpraktikant?

Mit Beginn der Semsterferi-

en machen sich wieder vielJu-

gendliche auf die Suche nach

einen Job in den Ferien. Dabei

unterscheidet man zwischen

Ferialarbeitnehmer und Ferial-

proktikant.

Ferialarbeitnehmer:

Freiwilliges Arbeiten in den Fe-

rien.

Ist wie ein normale Dienstnehmer

zu behandeln (Arbeitsrechtlich und

Sozialrechtlich).

Entgeltanspruch und anteilige

Sonderzahlungen nach dem Kollek-

tivvertrag

Aliquoter Urlaubsanspruch.

Entgeltfortzahlung im Krankheits-

fall.

Muss bei der GKK angemeldet

werden.

Ein Dienstvertrag mit einer Probe-

zeit wird empfohlen.

Ferialpraktikant:

Wird vom Lehrplan in der Schule

vorgeschrieben.

Nicht weisungsgebunden, keine

Arbeitspflicht und kein Dienstver-

hältnis.

Keinen Entgeltanspruch, außer im

Kollektivvertrag vorgesehen.

Es kann ein „freiwilliges Taschen-

geld“ bezahlt werden, dieses muss

über die Lohnverrechnung abrechnet

werden und der Dienstnehmer ist bei

der GKK anzumelden.