Previous Page  15 / 24 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 15 / 24 Next Page
Page Background

Arbeitsmarkt

Freibetrag, Freigrenze

für Mitarbeiterrabatte

D

ie Steuerreform brach-

te auch Bestimmungen

zu den Mitarbeiterrabatten

und deren Steuerfreiheit bei

den Dienstnehmern. Grund-

sätzlich sind alle Zuwendun-

gen, die ein Mitarbeiter vom

Dienstgeber erhält steuer-

pflichtig. Ausnahmen sind nur

bei Reisespesenabgeltungen

und eben Mitarbeiterrabatte

gegeben.

I

m Sinne einer Vereinheitli-

chung ist zukünftig ein all-

gemeiner Freibetrag bzw. ei-

ne Freigrenze für Mitarbei-

terrabatte vorgesehen. Mitar-

beiterrabatte bis max. 20 Pro-

zent sind steuerfrei (Freigren-

ze) und führen auch nicht zu

einem Sachbezug. Werden die-

se 20 Prozent überschritten,

so gelten Mitarbeiterrabatte

von jährlich insgesamt 1.000

Euro pro Mitarbeiter als steu-

erfrei (Freibetrag) und keinen

Sachbezug begründend. Über

den Freibetrag hinausgehen-

de Vorteile sind als laufender

Bezug zu versteuern.

A

ls Bemessungsgrundlage

für den Rabatt ist grund-

sätzlich der Endpreis gegenü-

ber Endverbrauchern heran-

zuziehen (abzüglich üblicher

Kundenrabatte). Die prozen-

tuelle Begünstigung von bis

zu 20 Prozent gilt auch für

teure Waren wie etwa Autos

oder Fertigteilhäuser, da die

Befreiung auf die Nutzung

im Rahmen der privaten Le-

bensführung des Arbeitneh-

mers beschränkt ist und ange-

nommen wird, dass ein Fertig-

teilhaus nur einmal während

des Berufslebens erworben

wird. Im Einzelfall kann für

den Mitarbeiter die Freigren-

ze deutlich attraktiver als der

Freibetrag sein. Der Unter-

schied zwischen Freigren-

ze und Freibetrag liegt da-

rin, dass bei Überschreiten

der Freigrenze alles steu-

erpflichtig wird.

Näheres wie immer unter

www.finanzconsult.at