VOLLMOND 6-2024
Kienesberger Peter Werbetechnik Kienesberger Gerald Catering Kreuzer Josef Holzbau Kreuzer Roman Erdbau Lindinger Matthias Baumeister, Spenglerei, Dachdecker, Fassade Lugstein Daniel Autohaus Mobile Hard- & Software Solutions Peter Schellhorn Mondsee Forelle Handel und Gastronomie Mosauer, Maria und Walter WirtsGuad, Remise Parhammer Matthias Brunnen- und Erdwärme Bliem Bernhard UNIQA GeneralAgentur, Mondsee Plan & Work Elektrotechnik Raiffeisenbank Mondseeland eGen Roadrunners Andreas Hierl, Daniel Ebner Rechtsanwalt Die Kanzlei Mag. Bertram Fischer Schrofner Hannes Schrofner-Design Schwaiger & Lettner Steuerberatung Schwaighofer Matthias Kompostierung, Erdenverkauf, Baumfällung/Pflegeschnitt Schweighofer Haustechnik Schweighofer Franz Simonlehner Hans Jörg AustroGreen Power GmbH Simonlehner Martina ISRS GmbH SITO Treppenlifte Christoph Hydn Smovey Mondsee Rafaela & Robert Golda-Zajc Steininger Stefan Gartengestaltung Strobl Rupert Fliesen Strobl Tierärztin Michaela Maurer Thaler Pool Franz Thaler VOLLMOND - die Regionalzeitung Weingast Heinz Computer Consulting Zweimüller Peter Berufsfotograf Zeittechnikum Raphael Nigitz www.mondseelandteam.at § Wohnkostenanteil im Unterhaltsrecht Rechtstipp von Dr. jur. Rafaela Golda-Zajc Golda-Zenz Rechtsanwälte GmbH Rainerstraße 5, 5310 Mondsee, Tel.: 06232/27270 www.mondsee-rechtsanwalt.at, ihrrecht@mondesee-rechtsanwalt.at Der Unterhalt dient zur Deckung der Lebenskosten zu denen auch die Wohnkos- ten gehören. Es erfolgt daher seit Jahren beim Unterhaltsberechtigten die Reduk- tion seines Unterhaltsanspruches, wenn dieser nicht für Kosten zur Deckung seiner Wohnversorgung aufzukommen hat, weil der Unterhaltspflichtige die Kosten der Wohnung (des Hauses) trägt und diese zur Verfügung stellt, oder der Unterhalts- berechtigte seinen Wohnbedarf in einer ihm selbst gehörenden Eigentumswohnung deckt und hierfür keine Kosten (zum Beispiel Miete oder Kredittilgung) zu tragen hat, wohl aber Betriebskosten. Dieser Wohnvorteil wird da- durch berücksichtigt, dass sich der Geldunterhaltsanspruch um 25 % reduziert. Nunmehr hat der Oberste Gerichtshof es für sachgerecht empfunden, den Unterhaltsberechtigten an der gestiegenen Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflich- tigen, die dadurch besteht, dass dieser seine Wohnversor- gung in unbelastetem Eigentum deckt, teilhaben zu lassen. Dieser Wohnkostenvorteil wurde in der konkreten Entschei- dung dadurch berücksichtigt, dass der fiktive Mietzins einer angemessenen Wohnung für einen Einpersonenhaushalt zur Unterhaltsbemessungsgrundlage hinzugerechnet wird. Dr. jur. Rafaela Golda-Zajc V or einem Jahr schlossen sich die Gemeinde Innerschwand, die Union Inner- schwand und die AustroGreen Power GmbH zusammen, um die Rasenqualität nachhaltig zu verbessern. Ziel war es allen Nutzern wieder optimale Bedingungen zu bieten – ein Vorhaben, das bereits jetzt große Erfolge zeigt. Gemeinsam für Spitzen-Rasen- qualität in Innerschwand Dank der hervorragenden Zusammenarbeit al- ler Beteiligten wurde das Budget unterschritten während die Qualität des Rasens auf ein Top- Niveau gebracht wurde. Spieler und Besucher profitieren gleichermaßen von den verbesser- ten Bedingungen. Das Projekt soll im kommenden Jahr fortge- setzt werden, um die langfristige Qualität des Rasens zu sichern. Besonders erfreulich: Der Platz wird ab sofort auch als Ausbildungssport- platz für den angehenden Fachagrarwirt für Sportplatzpflege Dominik Plainer genutzt. Da- mit wird nicht nur in die Infrastruktur, sondern auch in die nächste Generation von Fachkräf- ten investiert. Dieses Projekt zeigt, wie durch Kooperation und gemeinsames Handeln nachhaltige und zu- kunftsorientierte Lösungen entstehen können. Ein herzliches Dankeschön an alle, die diesen Erfolg möglich gemacht haben! FAW-Experte Michael Angerer (links) im Gespräch: Diskussion über neue, kostengünstige Lösungen zur nachhaltigen Erhaltung von Sportplätzen. Im Fokus stehen innovative Technologien und umweltfreundli- che Ansätze für eine langfristige Rasenpflege.
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