VOLLMOND 5-2022
vor www.mondseelandteam.at Lugstein Manfred Autohaus Mondsee Forelle Familie Schweighofer Mosauer, Maria und Walter WirtsGuad, Remise Nilsson Emma Nilsson Druckmedien Parhammer Matthias Brunnen- und Erdwärme Bliem Bernhard UNIQAGeneralAgentur, Mondsee Plan & Work Elektrotechnik Raiffeisenbank Mondseeland eGen Roadrunners Andreas Hierl, Daniel Ebner Pinwinkler Anton Schlachthof, Hofmetzgerei Rechtsanwalt Die Kanzlei Mag. Bertram Fischer Schrofner Hannes Schrofner-Design Schwaiger & Lettner Steuerberatung Schwaighofer Matthias Kompostierung, Erdenverkauf, Baumfällung/Pflegeschnitt Schweighofer Haustechnik Schweighofer Franz Simonlehner Hans Jörg Eurogreen Austria GmbH Simonlehner Martina ISRS GmbH Smovey Mondsee Rafaela & Robert Golda-Zajc Stabauer Franz Golfclub Drachenwand Steininger Stefan Gartengestaltung Strobl Rupert Fliesen Strobl Tierärztin Michaela Maurer VOLLMOND - die Regionalzeitung Wallinger Dachdeckerei Spenglerei, Dachdecker, Fassade Weingast Heinz Computer Consulting Zweimüller Peter Berufsfotograf Zeittechnikum Anna Baumgartner, Raphael Nigitz TAT - Ihre EXPERTEN des Mondseelandteams + + + Mit RAT und TAT - Ihre EX PERTEN des Mondseelandteams + + + Mit RAT und TAT - Ihre EXPERTEN des Mondseelandteams + + + Mit RAT und TAT - Ihre EXPERTEN des Mondseelandteams + + + Mit RAT und TAT - Ihre EXPERTEN des Mondseelandtea Wir sind dabei Rechtstipp von Rechtsanwalt Mag. Bertram Fischer § Der Widerruf von Schenkungen (§§ 946ff ABGB) Franz-Kreutzbergerstr. 2, 5310 Mondsee, Tel.: 06232/36705, www.ra-mondsee.at, kanzlei@ra-mondsee.at Gamsis Wanderungen Das Mondseeland und Salz- kammergut erlebnisreich er- wandern. Die staatlich ge- prüften Wander- und Schnee- schuhführer Birgit und Christian Gamsjäger bringen in geselligem Beisammen- sein die Natur der Region den Wanderern näher. Termine Sonntag, 9. Oktober Sonntag, 16. Oktober Mittwoch, 26. Oktober (je nach Wetterlage wird die Tour gewählt und rechtzeitig auf der Homepage bekannt ge- geben) Geführte Schneeschuhwan- derungen ab Dezember (ab- hängig von der Schneelage) Alle Infos unter Birgit und Christian Gamsjäger www.gamsis-wanderungen.at Tel. 0664/1404362 In der Regel sind Schenkungen nicht widerrufbar. Davon gibt es nur ein paar Ausnahmen, wovon vor allem der Schenkungswiderruf wegen groben Undanks Bedeutung hat. Dabei muss sich der Beschenkte eines strafbaren Verhaltens ge- gen den Geschenkgeber schuldig gemacht haben, und dieses Verhalten muss auch noch seine Undankbarkeit zum Ausdruck bringen. Es reicht uU auch ein Vorsatzdelikt mit geringer Strafdrohung oder Fahrlässigkeit. Umgekehrt muss es aber schon ein schwerwiegender Verstoß sein, der die Dankbarkeit außer Acht lässt, und darf der Geschenkgeber es auch nicht selbst provoziert haben. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an: zB führten schon eher nieder- schwellige Beleidigungen des Ehemannes durch die Ehefrau bei einer Geburts- tagsfeier zumWiderruf, umgekehrt konnte eine beharrlich gestalkte Ex-Lebens- gefährtin ihre Schenkung nicht widerrufen, weil der Stalker nur „beste Absich- ten“ verfolgte... Es wird jedenfalls dringend angeraten, das gesamte Verhalten zu dokumentieren! Hat der Beschenkte in der Zwischenzeit investiert, hindert das die Rückstellung idR nicht. Dem Beschenkten steht dafür auch kein Zurück- behaltungsrecht zu. Wem das alles zu unsicher ist, oder wer bestimmte Erwar- tungen absichern möchte, zB die Fortdauer der Ehe/Lebensgemeinschaft (selbst oder eines Kindes) mit einer/einem Beschenkten, oder andere wichtige Voraus- setzungen, muss dies bereits mit der Schenkung (schriftlich) vereinbaren!
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