VOLLMOND 4-2024

Kienesberger Peter Werbetechnik Kienesberger Gerald Catering Kreuzer Josef Holzbau Kreuzer Roman Erdbau Lindinger Matthias Baumeister, Spenglerei, Dachdecker, Fassade Lugstein Manfred Autohaus Mobile Hard- & Software Solutions Peter Schellhorn Mondsee Forelle Handel und Gastronomie Mosauer, Maria und Walter WirtsGuad, Remise Parhammer Matthias Brunnen- und Erdwärme Bliem Bernhard UNIQA GeneralAgentur, Mondsee Plan & Work Elektrotechnik Raiffeisenbank Mondseeland eGen Roadrunners Andreas Hierl, Daniel Ebner Rechtsanwalt Die Kanzlei Mag. Bertram Fischer Schrofner Hannes Schrofner-Design Schwaiger & Lettner Steuerberatung Schwaighofer Matthias Kompostierung, Erdenverkauf, Baumfällung/Pflegeschnitt Schweighofer Haustechnik Schweighofer Franz Simonlehner Hans Jörg AustroGreen Power GmbH Simonlehner Martina ISRS GmbH Smovey Mondsee Rafaela & Robert Golda-Zajc Steininger Stefan Gartengestaltung Strobl Rupert Fliesen Strobl Tierärztin Michaela Maurer VOLLMOND - die Regionalzeitung Weingast Heinz Computer Consulting Zweimüller Peter Berufsfotograf Zeittechnikum Raphael Nigitz § Ärztehaftung für die Geburt eines Kindes Rechtstipp von Mag. jur. Bernhard Zenz Golda-Zenz Rechtsanwälte GmbH Rainerstraße 5, 5310 Mondsee, Tel.: 06232/27270 www.mondsee-rechtsanwalt.at, ihrrecht@mondesee-rechtsanwalt.at www.mondseelandteam.at Bei ungewollter Schwangerschaft und der Geburt eines beeinträchtigten Kindes können allenfalls Schadenersatzansprüche gegenüber Ärzten geltend gemacht werden. Ein zum Schadenersatz führendes Verhalten des behandelnden Arztes sieht der OGH, wenn die med. Behandlung darauf abgezielt hat, nicht schwan- ger zu werden und aufgrund eines, dem Arzt vorwerfbaren, Fehlers doch eine Schwangerschaft eingetreten ist. Weiters, wenn während der Schwangerschaft feststellbar gewesen wäre, dass das, in weiterer Folge, geborene Kind mit Beein- trächtigungen zur Welt kommt und sich die Eltern - in Kenntnis dieses Umstandes - für eine Abtreibung ent- schieden hätten. Bei beeinträchtigt geborenen Kindern wurde bisher nur der finanzielle Mehraufwand, durch die Beeinträchtigung, als Schaden zugestanden. Bei beiden Sachverhalten gesteht der OGH nunmehr den gesamten finanziellen Aufwand der Eltern als Scha- denersatz zu. Der OGH begründet dieses Ergebnis da- mit, dass in einem Behandlungsvertrag zwischen den Eltern und dem Arzt immer auch die wirtschaftlichen Interessen der Eltern mitzuberücksichtigen sind. Mag. Bernhard Zenz Wir suchen einen Installations- und Gebäudetechniker (m/w/d) Ihr Profil: ä Abgeschlossene Ausbildung als Installations- und Gebäudetechniker oder vergleichbare Qualifikation ä Berufserfahrung in der Haustechnik von Vorteil ä Technisches Verständnis und handwerkliches Geschick ä Kundenorientierte Arbeitsweise und freundliches Auftreten ä Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit Schweighofer Haustechnik GmbH Keuschen 120, 5310 St. Lorenz, Tel.: 0664 510 15 10 Wir bieten: ä Attraktive Entlohnung nach Vereinbarung ä Firmenauto ä Ein nettes, freundliches und familiäres Arbeitsklima Mitarbeiter gesucht a Besonders stolz sind die In- haber der Firma Schweig- hofer Haustechnik GmbH auf ihren Lehrling Kilian Schachl aus St. Lorenz. Der durch sei- ne hervorragende Leistung Erfolgreicher Lehrling der Firma Schweighofer Haustechnik herausstach und den Vize- landesmeister (2. Platz) beim OÖ Lehrlingswettbewerb im Lehrberuf Installations- und Gebäudetechniker errungen hat.

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