VOLLMOND 3-2021
vor www.mondseelandteam.at Lugstein Manfred Autohaus Meindl Franz (Kapitän) Schifffahrt Meindl GmbH Mondsee Forelle Familie Schweighofer Mosauer, Maria und Walter WirtsGuad, Remise Nilsson Emma Nilsson Druckmedien Parhammer Matthias Brunnen- und Erdwärme Bliem Bernhard UNIQAGeneralAgentur, Mondsee Plan & Work Elektrotechnik Raiffeisenbank Mondseeland eGen Roadrunners Andreas Hierl, Daniel Ebner Pinwinkler Anton Schlachthof, Hofmetzgerei Rechtsanwalt Die Kanzlei Mag. Bertram Fischer Schrofner Hannes Schrofner-Design Schlüsseldienst Lugstein Schlüsseldienst Schwaighofer Matthias Kompostierung, Erdenverkauf, Baumfällung/Pflegeschnitt Schweighofer Haustechnik Schweighofer Franz Simonlehner Hans Jörg Eurogreen Austria GmbH Simonlehner Martina ISRS GmbH Smovey Mondsee Rafaela & Robert Golda-Zajc Stabauer Franz Golfclub Drachenwand Steininger Stefan Gartengestaltung Strobl Rupert Fliesen Strobl VOLLMOND - die Regionalzeitung Wallinger Dachdeckerei Spenglerei, Dachdecker, Fassade Weingast Heinz Computer Consulting WMWirtschaftstreuhand GmbH Lettner Isabella & Hans-Peter Zenz Magdalena Designschmuck Zweimüller Peter Berufsfotograf Zeittechnikum Anna Baumgartner, Raphael Nigitz TAT - Ihre EXPERTEN des Mondseelandteams + + + Mit RAT und TAT - Ihre EX PERTEN des Mondseelandteams + + + Mit RAT und TAT - Ihre EXPERTEN des Mondseelandteams + + + Mit RAT und TAT - Ihre EXPERTEN des Mondseelandteams + + + Mit RAT und TAT - Ihre EXPERTEN des Mondseelandtea Wir sind dabei Rechtstipp von Dr. jur. Rafaela Golda-Zajc § Wer einen privatenWeg, etwa auf einem Nachbargrundstück, 30 Jahre lang „gutgläubig“ benützt, „ersitzt“ ein Wegerecht. Der Grundeigentümer kann dann die Benützung des Weges nicht mehr untersagen. Gutgläubig ist, wer darauf vertraut, dass ihm die Ausübung eines Geh- oder Fahrtrechts zusteht. Eine Verbotstafel schließt regelmäßig den guten Glauben an die rechtmäßige Benützung des Weges aus. Jedermann ist bewusst, dass ein Schild mit der Aufschrift „Privatweg – Durchfahrt verboten“ eben nicht zur Durchfahrt be- rechtigt. Ebenso gilt dies bei einem Hinweisschild „Privatbesitz – Durchgang bis auf Widerruf gestattet“. Dadurch ist für den durchschnittlichen Verkehrs- teilnehmer erkennbar, dass ein eigenes Recht gerade nicht begründet werden kann. Eine Verbotstafel mit dem bloßen Hinweis „Privatbesitz“ genügt allerdings nicht. Nach der Rechtsansicht des Obersten Gerichtshofs ist dies als bloßer Hinweis auf private Eigentumsverhältnisse zu verstehen. Unabhängig davon ist das allfällige Vertrauen an ein Benützungsrecht gesondert zu beurteilen. Bleibt der Grundeigentümer im Glauben, dass diese Tafel ausreichend ist, jahrzehntelang untätig, kann trotzdem ein Wegerecht ersessen werden. Eine Verbotstafel kann die Ersitzung eines Wegerechts ausschließen Rainerstraße 5, 5310 Mondsee, Tel.: 06232/27 270, www.mondsee-rechtsanwalt.at, ihrrecht@mondsee-rechtsanwalt.at Vorraussetzungen: l selbstständiges Arbeiten l Berufserfahrung l Führerschein B Wir bieten: l familäres Arbeitsumfeld l Baustellen im Umland Wir suchen einen Facharbeiter Fliesenleger (Vollzeit/Teilzeit) Fliesen Strobl GmbH Oberwang 55, 4882 Oberwang, Tel.: 0664/4144166, email: fliesen@rsc-strobl.at Wir suchen auch einen Fliesen- und Plattenlegerlehrling zum sofortigen Eintritt! Picknick auf der Zille Bei der Naturkuchl am Aus- tria Camp Mondsee können ab sofort romatische Augen- blicke auf der Zille mit einem gut befüllten Picknickkorb gebucht werden. Infos unter: Naturkuchl am Austria Camp, Raimund & Anna Georgine Scheed, Achort 60, St. Lorenz Tel.: 0676/5539004 www.naturkuchl.info
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