VOLLMOND 2-2021

vor www.mondseelandteam.at Meindl Franz (Kapitän) Schifffahrt Mondsee Mondsee Finanz Buchner Franz Mondsee Forelle Familie Schweighofer Mosauer, Maria und Walter WirtsGuad, Remise Nilsson Emma Nilsson Druckmedien Parhammer Matthias Brunnen- und Erdwärme Bliem Bernhard UNIQAGeneralAgentur, Mondsee Plan & Work Elektrotechnik Raiffeisenbank Mondseeland eGen Roadrunners Andreas Hierl, Daniel Ebner Pinwinkler Anton Schlachthof, Hofmetzgerei Rechtsanwalt Die Kanzlei Mag. Bertram Fischer Schrofner Hannes Schrofner-Design Schlüsseldienst Lugstein Schlüsseldienst Schwaighofer Matthias Kompostierung, Erdenverkauf, Baumfällung/Pflegeschnitt Schweighofer Haustechnik Schweighofer Franz Simonlehner Hans Jörg Eurogreen Austria GmbH Simonlehner Martina ISRS GmbH Smovey Mondsee Rafaela & Robert Golda-Zajc Stabauer Franz Golfclub Drachenwand Steininger Stefan Gartengestaltung Strobl Rupert Fliesen Strobl VOLLMOND - die Regionalzeitung Wallinger Dachdeckerei Spenglerei, Dachdecker, Fassade Weingast Heinz Computer Consulting Wintersteller Erich Creativ - Art WMWirtschaftstreuhand GmbH Lettner Isabella & Hans-Peter Zenz Magdalena Designschmuck Zweimüller Peter Berufsfotograf Zeittechnikum Anna Baumgartner, Raphael Nigitz TAT - Ihre EXPERTEN des Mondseelandteams + + + Mit RAT und TAT - Ihre EX PERTEN des Mondseelandteams + + + Mit RAT und TAT - Ihre EXPERTEN des Mondseelandteams + + + Mit RAT und TAT - Ihre EXPERTEN des Mondseelandteams + + + Mit RAT und TAT - Ihre EXPERTEN des Mondseelandtea Wir sind dabei Rechtstipp von Dr. jur. Rafaela Golda-Zajc § Das Befahren einer Fahrbahn mit einem Skateboard verstößt gegen § 88 StVO. Ein Skateboard ist ein fahrzeugähnliches Spielzeug. Das in die Fahrbahn hineinrollende Skateboard veranlasste dem vor dem Kläger fahrenden PKW-Lenker zur Vollbremsung. Der Kläger ver- schuldete einen Auffahrunfall. Dieser klagte nun den minderjährigen Skateboarder auf den, ihm dadurch entstandenen, Schaden. Der OGH hat das Mitverschulden des erwachsenen Geschädigten, da dieser beim Hintereinanderfahren den gebotenen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat, sodass ihm eine Reaktion auf die Vollbremsung nicht möglich war, höher bewertet, als das Verschulden des minderjäh- rigen Kindes, das im Rahmen einer Billigkeitshaftung eine Ersatzpflicht treffen könnte. Es wurde die Klage abgewiesen. Zu einer Verschuldensteilung im Verhältnis 1/1 kommt es laut Judika- tur nur dann, wenn dem minderjährigen Kind ein besonders leichtsinni- ges Verhaltens, was in diesem Fall nicht festgestellt wurde, vorgeworfen werden kann. Mit einem Skateboard auf der Straße fahren Rainerstraße 5, 5310 Mondsee, Tel.: 06232/27 270, www.mondsee-rechtsanwalt.at, ihrrecht@mondsee-rechtsanwalt.at D as Team der Firma Zeittechnikum OG, Anna Baumgartner und Raphael Nigitz, treten ab 3. Mai in die Fußstapfen des Juweliers „Der Uhrmacher“ amMarktplatz in Mondsee. Der Uhrmacher unter neuer Führung Die Werkstatt, die sich bereits seit zwei Jahren in Mondsee befindet, wird somit zum vollwerti- gen Juwelier. Neben der bisher hauptsächlichen Tätigkeit in der Omega-, Longines-, Rado-, und vielen mehr zertifizierten Werkstätte, wird das Team nun auch eine reichhaltige Auswahl an Uhrmacherkunst und Schmuck präsentieren. GroßeAuswahl an Schmuck Zu den Marken Union Glashütte, Mühle Glas- hütte, Tourby Watches und Time Is Your Life gesellt sich eine Vielzahl an Schmuckvariatio- nen sowie ausgesuchte Gebraucht- und Vin- tageuhren. Selbstverständlich gibt es weiter- hin eine große Auswahl an Verlobungs- und Eheringen, Taufschmuck sowie die Annahme und Ausführung aller Uhr- und Schmuckrepa- raturen in der hauseigenen Werkstätte. Zeittechnikum OG Marktplatz 19, 5310 Mondsee Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr von 9 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, Mi, Sa von 9 bis 13 Uhr Tel.: Anna Baumgartner 0660/ 59 09 035 Raphael Nigitz 0660/68 04 094 service@zeittechnikum.at www.zeittechnikum.at

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