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E
ine der letzten heiligen
„Kühe“ der Österreicher
soll geschlachtet werden: das
Bankgeheimnis. Das Konten-
registergesetz sieht vor, dass
ein zentrales Kontenregister
beim BMF geschaffen werden
soll, an das die österreichi-
schen Banken alle Konten
(auch Sparbücher und Bau-
sparkonten) und Depots mel-
den müssen. Dies betrifft so-
wohl Konten von In-, als auch
von Ausländern. Die Meldung
umfasst Informationen über
den Kontoinhaber (natürliche
Person oder Unternehmen),
vertretungsbefugte Personen
sowie die Kontonummer. Er-
träge oder Kontosalden sind
im Zuge dessen (vorerst) nicht
zu melden. Das Kontenregis-
ter soll die Arbeit von Gerich-
ten und Finanzbehörden beim
Kampf gegen die Steuerhin-
terziehung unterstützen. Eine
komplette Öffnung der Kon-
ten soll in folgenden Fällen
möglich sein:
1. Für die Staatsanwaltschaf-
ten und Strafgerichte für
strafrechtliche Zwecke.
2. Für finanzstrafrechtliche
Zwecke überdies für die Fi-
nanzstrafbehörden und das
Bundesfinanzgericht.
3. Für abgabenrechtliche
Zwecke für die Abgabenbe-
hörden des Bundes und das
BFG, wenn es im Interesse
der Abgabenerhebung zweck-
mäßig und angemessen ist.
M
it dieser Regelung be-
kommt auch die Abga-
benbehörde, ohne dass es
einer richterlichen Geneh-
migung bedarf, Zugriff zu
den Kontendaten. Von Seiten
der Finanz wird diese Mög-
lichkeit damit relativiert,
dass ein Zugriff nur dann
möglich sein soll, falls vom
Steuerpflichtigen die Zusam-
menarbeit verweigert wird
und die notwendigen Unter-
lagen etwa im Rahmen von
Betriebsprüfungen nicht zur
Verfügung gestellt werden.
Dieser Gesetzesentwurf wird
derzeit schon heftig sowohl
von Datenschützern als auch
von politischer Seite als zu
starker Eingriff in die Per-
sönlichkeitsrechte der Bürger
kritisiert. Es bleibt allerdings
noch abzuwarten, ob der Ent-
wurf tatsächlich so umgesetzt
wird.
W
ie immer im Leben
wird der steuerehrliche
Bürger diese Neuregelung
wohl mit Achselzucken quit-
tieren und die etwas weniger
ehrlichen Bürger neue Um-
gehungsmöglichkeiten aus-
kundschaften. Das Spiel Hase
gegen Jäger geht somit weiter
...
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Juli 2015
MUNDERFING
2. Juli
Vollmondwanderung
19 Uhr.
4. Juli
30-Jahr-Feier Asphaltschüt-
zen,
Vorplatz Clubhaus.
12. Juli
Dorffest der Ortsmusik.
Mu-
sikheim, 9.30 Uhr.
NEUMARKT
5. Juli
Gartenfest
der Trachtenmusik-
kapelle. Musikerheim, 10 Uhr.
MONDSEE
14./21./28. Juli
Tanzn und Plattln
mit dem
Trachtenverein D´Stoawandla.
Marktplatz, 20 Uhr.
17. Juli
Wissenschaft an Bord.
Schiff-
fahrt Hemetsberger, 9 Uhr.
22./23. Juli
Kunsthandwerksmarkt.
Al-
meida Park, 10 Uhr.
26. Juli
Kinder Kirchenführung.
Basi-
lika, 17.30 Uhr.
NEUMARKT
10. Juli
Stammtisch
Zivilinvalidenver-
band. Eisl Lengroid, 14.30 Uhr.
11. Juli
Kellerfest.
Bürgergarde, 18.30
Uhr.
19. Juli
Floriani und Kirtag
beim Feu-
erwehrhaus Neufahrn, 10 Uhr.
24. Juli
Seefest.
Strandbad, 18 Uhr.
OBERHOFEN
19. Juli
Trachtensonntag.
Kirchen-
platz, 8.30 Uhr.
26. Juli
Tag der offenen Tür
der Feuer-
wehr, 9 Uhr.
OBERNDORF
4./5. Juli
Parkfest,
Stadtpark.
24. Juli
Straßentheater.
Lumpaziva-
gabundus. Schulgelände, 20.30
Uhr.
OBERTRUM
17. - 19. Juli
Trumer Triathlon.
SCHLEEDORF
25. Juni
Z´sammkemma.
Tageszent-
rum, 14 Uhr.
4. Juli
Nocht in Trocht.
Sportplatz, 20
Uhr.
SCHLEEDORF
5. Juli
Kinderfest.
Sportplatz, 11 Uhr.
25. Juli
Dämmerschoppen.
Gasthaus
Hofwirt, 19.30 Uhr.
30. Juli
Z´sammkemma.
Tageszent-
rum, 14 Uhr.
SEEHAM
Jeden Dienstag im Juli
Seekonzert
der Trachtenmusik-
kapelle. Strandbad, 20 Uhr.
30. Juni
Seekonzert
der Trachtenmusik-
kapelle. Strandbad, 20 Uhr.
10. Juli – 3. August jeweils
Sonntag, Mittwoch und Freitag
Die drei Musketiere.
Theater
auf der Seebühne, 20.30 Uhr.
22. Juli
Indianerfest.
Strandbad, 14
Uhr.
SEEKIRCHEN
Jeden Freitag und Mittwoch
Flohmarkt
der katholischen
Frauenbewegung. Henndorfer
Straße 18, Mi. 8 Uhr und Fr. 14
Uhr.
25. Juni
Mini-Industry.
2Vs2 Battles.
Emailwerk, 18 Uhr.
3. Juli
Afro-Latin-Trommelkonzert.
Ritma Nuevo & Trudo Bem.
Emailwerk, 20 Uhr.
4. Juli
Stadtfest.
Stadtzentrum, 15
Uhr.