DOPPELPUNKT Dezember 2018

Dezember 2018 Seite 16 Aktuelle Rundschau 1.750 Mitglieder in 21 Flachgauer Ortsgruppen packen ordentlich zu VomMaibaum bis zum Spendensammeln Die Landjugend hat „a Joa fü z´doa” N atürlich wird auch ordentlich gefeiert. Wer aber glaubt, dass dies der eigentliche Zweck der Landjugend ist, der irrt und sollte einen Blick auf den Tä- tigkeitsbericht der Flachgauer Landjugend werfen. Ganz unter dem Motto „a Joa fü z`doa“. 13 Maibäume aufgestellt, 19 Erntekronen gebunden und sieben Sonnwendfeuer abgebrannt. Doch nicht nur im Brauchtum leisteten die Mädchen und Burschen der 21 Flachgauer Landjugend- gruppen ganze Arbeit. Sie le- gen auch großen Wert auf die Gemeinschaft und die Hilfs- bereitschaft. So wurden rund 36.000 Euro an hilfsbedürftige Personen und Organisationen gespendet. Es wurden sechs einmalige Projekte im Bereich Sie leiten die Flachgauer Landjugend: Bezirksleiterin Franzis- ka Niederreiter, Bildungsreferentin Martina Gerstl, Sportreferentin Claudia Huber und Bezirksleiter Markus Aigner. Bild: Flachgauer Landjugend Ortsbildgestaltung und Jugend- arbeit durchgeführt, in die meh- rere tausend Stunden investiert wurden. Jedes Jahr werden Sportbewerbe, Bildungskurse und Agrarkreise organisiert, welche von den rund 1.750 Mitgliedern mit Freude ange- nommen werden. Um so ein Programm zu organisieren sind 300 engagierte Funktionäre nötig, die in 200 Sitzungen im Jahr alles auf die Beine stellen. Insgesamt werden von allen Mitgliedern im Flachgau je- des Jahr freiwillige Stunden in sechsstelliger Höhe geleistet. Auf einen Nenner gebracht: Landjugend steht für Zusam- menhalt, Verantwortung, mit Aufgaben zu wachsen, Wei- terbildung, Selbstbewusstsein, Auftreten, Vielfältigkeit, Spaß, Freundschaft und Heimatver- bundenheit. Wer schläft, sündigt nicht ... Auch nicht in der Arbeitszeit W er schläft, der sündigt nicht. Das ist nicht nur ein altes Sprichwort, son- dern scheint auch eine Weis- heit zu sein, nach der das Salzburger Arbeitsgericht urteilt. Nur so ist es nämlich zu erklären, was jüngst ei- nem Flachgauer Unterneh- mer passiert ist. Der muss- te sich auf die Suche nach einem Arbeitnehmer ma- chen, nachdem dieser plötz- lich nicht mehr auf seinem Arbeitsplatz anzutreffen war. Nachdem dadurch ein Teil der Produktion zum Erlie- gen kam, half auch ein Teil der Belegschaft bei der Su- che und fand schließlich den Mann friedlich schlummernd in seinem Auto vor dem Be- triebsgebäude. D a es bereits in den Wo- chen davor immer wie- der zu Abmahnungen gekom- men war, sprach jetzt der Ar- beitgeber die fristlose Kün- digung aus, nachdem der Mann geweckt worden war. D er Gekündigte ging zur Arbeiterkammer, die vor das Arbeitsgericht und die- ses kam zu dem Urteil, dass ein Nickerchen während der Arbeitszeit kein Grund für ei- ne Entlassung ist. N icht nur der Unterneh- mer kann diese Ent- scheidung nicht begreifen. Auch die ganze Belegschaft versteht dieses Urteil nicht, kann der Sache aber auch eine heitere Seite abgewin- nen: Ist ein Arbeiter einmal nicht an seinem Platz, heißt es gleich ironisch: „Wahr- scheinlich schläft er sich ge- rade irgendwo aus ...“ Rupert Lenzenweger

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